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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90.OVG   

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https://dejure.org/1992,2602
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90.OVG (https://dejure.org/1992,2602)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.1992 - 10 C 12780/90.OVG (https://dejure.org/1992,2602)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90.OVG (https://dejure.org/1992,2602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Bauleitplanung ; Nachbargemeinde ; Zentraler Ort; Landesentwicklungsprogramm

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 209
  • BauR 1993, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Die Maßstäbe für die Abwägung ergeben sich dabei aus den § 1 Abs. 4 und Abs. 5 BauGB (vgl. BVerwGE 40, 323 ), wozu auch die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zählen (§ 1 Abs. 4 BauGB ).

    Zwar ist es nicht erforderlich, daß diese planerischen Vorstellungen bereits zu Bebauungsplänen herangereift sind; nicht hinreichend umgrenzte, konturlose Planungsvorstellungen oder gar bloße Erwartungen und Hoffnungen reichen aber nicht aus (vgl. BVerwGE 40, 323 f.; Beschluß vom 24. August 1987, Buchholz 442.08 § 36 Nr. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2472/86

    Zur Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Angesichts beachtlicher Gegenstimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Februar 1987, NVwZ 1987, 1088 = BauR 1987, 416 ; OVG Münster vom 09. Februar 1988, DÖV 1988, 843 ; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 2 Rdnr. 66; Grauvogel in Brügelmann, BauGB , § 2 Rdnr. 52) und der weitgehenden Auswirkungen der bisherigen Rechtsprechung auf die gemeindliche Eigenentwicklung, wäre es der Rechtsklarheit dienlich, wenn der Landesgesetzgeber bei der nach dem Inhalt der Stellungnahme des Vertreters des öffentlichen Interesses vorgesehenen Neuregelung des § 11 LPlG auch eine Entscheidung darüber treffen würde, ob zentrale Orte von den benachbarten Gemeinden eine Rücksichtnahme auf ihre zentralörtliche Funktion verlangen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1988 - 11 B 2505/87

    Ausweisung; Nachbargemeinde; Schutz; Einzelhandelsbetrieb; Abstimmung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Angesichts beachtlicher Gegenstimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Februar 1987, NVwZ 1987, 1088 = BauR 1987, 416 ; OVG Münster vom 09. Februar 1988, DÖV 1988, 843 ; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 2 Rdnr. 66; Grauvogel in Brügelmann, BauGB , § 2 Rdnr. 52) und der weitgehenden Auswirkungen der bisherigen Rechtsprechung auf die gemeindliche Eigenentwicklung, wäre es der Rechtsklarheit dienlich, wenn der Landesgesetzgeber bei der nach dem Inhalt der Stellungnahme des Vertreters des öffentlichen Interesses vorgesehenen Neuregelung des § 11 LPlG auch eine Entscheidung darüber treffen würde, ob zentrale Orte von den benachbarten Gemeinden eine Rücksichtnahme auf ihre zentralörtliche Funktion verlangen können.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Ein derartiger "Nachteil" läge dann vor, wenn die Antragstellerin negativ in ihren rechtlich geschützten Interessen (vgl. BVerwGE 59, 87, 56, 157), d.h., in einem Interesse betroffen ist bzw. betroffen sein kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt der angegriffenen Satzung als Interesse der Antragstellerin berücksichtigt werden mußte.
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Das Recht einer Gemeinde auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet wird aber - was für Maßnahmen der überörtlichen Fachplanung anerkannt ist und auch für die Planung durch benachbarte Gemeinden gilt (BVerwGE 40, 331 ) - nicht schon deswegen durch die fremde Planungsmaßnahme beeinträchtigt, weil diese das Gemeindegebiet berührt und damit notwendigerweise die Ausgangslage für zukünftige Planungen verändert und beeinflußt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1983 - 10 C 24/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Als solche gemeindenachbarschützende Regelung muß nach Auffassung des erkennenden Senats die Ausweisung als zentraler Ort angesehen werden, weil die einzelne Gemeinde hierdurch aus der Vielzahl der übrigen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung herausgehoben und damit besonders begünstigt wird" (vgl. OVG Rh-Pf vom 01. März 1983 - 10 C 24/82 -, AS 18, 129; vom 17. August 1983 - 10 C 40/82 - und vom 19. Oktober 1988 - 10 C 27/88 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1980 - 10 C 7/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Auch der Senat hat schon frühzeitig (vgl. Urteil vom 08. Juli 1980, DÖV 1981, 231) entschieden, daß die Normenkontrolle aufgrund ihrer Ausgestaltung in § 47 VwGO in der Mitte zwischen der Verletztenklage einerseits, die den Individualrechtsschutz kennzeichnet, und der Popularklage, die keine Antragsbefugnis voraussetzt, andererseits, eingeordnet sei und daß deshalb eine "Behörden-Popularklage" nicht zulässig sei.
  • BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90
    Als solche gemeindenachbarschützende Regelung muß nach Auffassung des erkennenden Senats die Ausweisung als zentraler Ort angesehen werden, weil die einzelne Gemeinde hierdurch aus der Vielzahl der übrigen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung herausgehoben und damit besonders begünstigt wird" (vgl. OVG Rh-Pf vom 01. März 1983 - 10 C 24/82 -, AS 18, 129; vom 17. August 1983 - 10 C 40/82 - und vom 19. Oktober 1988 - 10 C 27/88 -).
  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Der Senat bemerkt jedoch im Hinblick auf das von der Klägerin vorgelegte, während des Revisionsverfahrens vom Normenkontrollsenat des Berufungsgerichts erlassene rechtskräftige Urteil vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90 - (abgedruckt in BRS 54 Nr. 13), daß gegen die in ihm dargelegte Rechtsauffassung, die Ausweisung eines zentralen Ortes im Landesentwicklungsprogamm 1980 des Landes Rheinland-Pfalz (und diesem folgend im regionalen Raumordnungsplan) begründe keine Anpassungspflichten für die umliegenden Gemeinden, bundesrechtlich keine Bedenken bestehen.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Das Normenkontrollgericht weicht auch nicht vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90 - (BauR 1993, 204 = BRS 54 Nr. 13) ab.
  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 1 N 501/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Normenkontrolle;

    Jede Ausweisung eines Gewerbe-, Wohn- oder sonstigen Gebietes hat zur Folge, dass sich die Lage auf dem Grundstücksmarkt - auch in der Nachbargemeinde - verändert (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90 - BRS 54 Nr. 13).

    Nach der neueren Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz kann jedenfalls so lange auch aus dem rheinland-pfälzischen Landesplanungsrecht ein besonderes Gebot interkommunaler Rücksichtnahme nicht mehr hergeleitet werden, als die Zuweisung einer zentralörtlichen Funktion nicht in dem bundesrechtlich vorgeschriebenen Verfahren erfolgt ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90 - a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Die Antragstellerin muß die Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung bei ihren Planungen berücksichtigen und ist im Rahmen der ihr übertragenen Teilaufgabe "behördliche Baukontrollen" und "behördliche Bauabnahmen" nach § 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) mit der Einhaltung der Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung befaßt (siehe BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10.88 -, BRS 49 Nr. 39; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.06.1992 - 10 C 12780/90 -, BauR 1993, 204).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.1996 - 1 S 85/96

    2.13 Normenkontrolle

    Der Anspruch auf interkommunale Rücksichtnahme kann sich auch aus dem Gesichtspunkt der Finanzhoheit ergeben, wenn die Aufstellung eines Bebauungsplanes so auf die Nachbargemeinde einwirkt, daß diese zu kostenaufwendigen Reaktionen in ihrem Hoheitsgebiet im Hinblick auf die Straßenbaulast gezwungen sein kann (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24.6.1992, BauR 1993, 204 [2061).
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